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OLG Frankfurt, 05.01.2024 - 26 Sch 4/23 |
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
Gerichtsgebührenbefreiung des evangelischen Kirchenapparats
Kurzfassungen/Presse (5)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Kostenbefreiung - Kirchenapparat ist von der Zahlung von Gerichtsgebühren gesetzlich befreit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Gerichtsgebühren für Kirchenverbände
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufhebung einer Kostenberechnung nach Erinnerung der Antragstellerin
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Kirchenapparat ist von der Zahlung von Gerichtsgebühren gesetzlich befreit
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Kirchenapparat ist von der Zahlung von Gerichtsgebühren gesetzlich befreit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61
Neuapostolische Kirche
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2024 - 26 Sch 4/23
Vor diesem Hintergrund kommt es auf die Frage, ob eine im einfachen Gesetzesrecht nicht vorgesehene Gerichtsgebührenfreiheit für die Kirchen aus Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 WRV hergeleitet werden könnte (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 28.04.1965 - 1 BvR 346/61 -, BVerfGE 19, 1, 13 ff.; BVerfGK, Beschluss vom 30.09.2000 - 2 BvR 708/96 -, NVwZ 2001, 318; BVerwG, Beschluss vom 14.02.1996 - 11 VR 40/95 -, NVwZ 1996, 786; Weber, JuS 1997, 113, 115 ff.;… Morlok, in: Dreier (Hrsg.), GG, Band III, 3. Aufl. 2018, Art. 138 WRV, Rdnr. 17), nicht mehr an. - BVerwG, 14.02.1996 - 11 VR 40.95
Kirchenrecht: Gerichtsgebührenfreiheit für Kirchen keine negative Staatsleistung
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2024 - 26 Sch 4/23
Vor diesem Hintergrund kommt es auf die Frage, ob eine im einfachen Gesetzesrecht nicht vorgesehene Gerichtsgebührenfreiheit für die Kirchen aus Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 WRV hergeleitet werden könnte (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 28.04.1965 - 1 BvR 346/61 -, BVerfGE 19, 1, 13 ff.; BVerfGK, Beschluss vom 30.09.2000 - 2 BvR 708/96 -, NVwZ 2001, 318; BVerwG, Beschluss vom 14.02.1996 - 11 VR 40/95 -, NVwZ 1996, 786; Weber, JuS 1997, 113, 115 ff.;… Morlok, in: Dreier (Hrsg.), GG, Band III, 3. Aufl. 2018, Art. 138 WRV, Rdnr. 17), nicht mehr an. - BVerfG, 30.09.2000 - 2 BvR 708/96
Keine Gerichtsgebührenbefreiung für evangelische Kirchengemeinde durch GG Art 140 …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2024 - 26 Sch 4/23
Vor diesem Hintergrund kommt es auf die Frage, ob eine im einfachen Gesetzesrecht nicht vorgesehene Gerichtsgebührenfreiheit für die Kirchen aus Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 WRV hergeleitet werden könnte (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 28.04.1965 - 1 BvR 346/61 -, BVerfGE 19, 1, 13 ff.; BVerfGK, Beschluss vom 30.09.2000 - 2 BvR 708/96 -, NVwZ 2001, 318; BVerwG, Beschluss vom 14.02.1996 - 11 VR 40/95 -, NVwZ 1996, 786; Weber, JuS 1997, 113, 115 ff.;… Morlok, in: Dreier (Hrsg.), GG, Band III, 3. Aufl. 2018, Art. 138 WRV, Rdnr. 17), nicht mehr an. - BFH, 11.11.1997 - VII E 6/97
Keine Gerichtsgebührenfreiheit für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2024 - 26 Sch 4/23
Nach dem dadurch im Wege einer statischen Verweisung u. a. in Bezug genommenen § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Justizkostengesetz vom 15. Mai 1958 waren "Kirchen, sonstige Religionsgemeinschaften, Weltanschauungsvereinigungen, die die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben und die zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse erforderlichen Mittel ganz oder teilweise durch Abgaben ihrer Mitglieder aufbringen", von der Zahlung der Gebühren befreit, welche die ordentlichen Gerichte und Justizverwaltungsbehörden erheben (vgl. dazu etwa BFH, Beschluss vom 11.11.1997 - VII E 6/97 -, NVwZ 1998, 882). - VG Gießen, 22.02.2013 - 1 K 1970/11
Keine Baugenehmigungsgebühr für ev. Kirchengemeinden in Hessen
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2024 - 26 Sch 4/23
Die Gebührenbefreiung umfasst dabei den gesamten Kirchenapparat, jedenfalls wenn und soweit dieser öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist und auftritt (für die im Ausgangspunkt vergleichbare Problematik bei § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes - HVwKostG - so auch VG Gießen, Urteil vom 22.02.2013 - 1 K 1970/11.GI -, juris).